Erstberatung

Für ein erstes Beratungsgespräch (Erstberatung) beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro, § 34 RVG. Eine abweichende Vereinbarung ist zulässig. 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Erstberatung eine "pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst" (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05).

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