Anwendbares Erbrecht und Pflichtteil
Aus Sicht Kanadas gelten im Hinblick auf die Bestimmung des auf den Pflichtteil und die gesetzlichen Rechte des Ehegatten anzuwendenden Rechts die gleichen Regeln wie für andere Fragen der Rechtsnachfolge von Todes wegen (succession). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Internationales Erbrecht (IPR) - Kanada - Provinz Ontario.
Aus deutscher Sicht bestimmt sich das anwendbare Erbrecht für Erbfälle ab dem 17.08.2015 nach der Europäischen Erbrechtsverordnung. Danach kommt es im Grundsatz auf den den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Eine Ausnahme für unbewegliches Vermögen in den USA gibt es - aus der Sicht Deutschlands - nicht mehr.
Da aus kanadischer Sicht im Hinblick auf Immobilien in Kanada immer kanadisches Erbrecht anzuwenden ist, birgt die Rechtslage die Gefahr unterschiedlicher Rechtsanwendung und des Forum Shopping.
Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.
Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass nach dem Recht von Ontario
Ein Pflichtteil im Sinne einer quotalen Beteiligung am Wert des Nachlasses wie im deutschen Erbrecht ist in Ontario unbekannt. Allerdings können abhängige oder bedürftige Personen (z.B. minderjähriges Kind, Ehegatte, Lebensgefährte), welche dem Erblasser nahe standen, nach den Regeln des Part V (Support of Dependants) des SLRA Zahlungen aus dem Nachlass verlangen. Der überlebende Ehegatte kann außerdem nach dem Family Law Act anstelle des ihm Zugewandten Ausgleich des Vermögens wie im Scheidungsfall verlangen.