Einen ausdrücklicher Trust (express trust) kennzeichnet, dass a) er ein treuhänderisches Rechtsverhältnis ist bei welchem der Treuhänder das Treugut zu Gunsten eines Begünstigten (beneficiary) oder für einen erlaubten Zweck hält oder verwaltet. b) Der Treuhänder ist Rechenschaftspflichtig für die Art und Weise wie er die ihm durch Gesetz auferlegten Pflichten erfüllt. Art 13 Trusts Act.
Der einzige Begünstigte kann nicht alleiniger Trustee sein. Art. 14 Trusts Act.
Ein ausdrücklicher Trust kann dadurch errictet werden, dass
a) durch einen Verwaltungsakt.
b) durch eine Person (den "settlor"), die klar und mit vernünftiger Bestimmtheit den Wille einen Trust zu errichten äußert und die Begünstigten oder Gruppen von Begünstigten oder einen erlaubten Zweck bezeichnet und das Trust-Vermögen bezeichnet. Der Trust beginnt, wenn der Trustee das Vermögen erwirbt. Art. 15 Trusts Act.