Ausgenommenes Vermögen (exempt property)

Nach dem Erbrecht vieler US-Bundesstaaten ist im Hinblick auf bestimmte Vermögensgegenstände kein Nachlassverfahren für die Übertragung des Eigentums erforderlich. Dieses Vermögen wird als das ausgenommene Vermögen (exempt property) bezeichnet; hierzu gehört in der Regel ein gewisser Geldbetrag (New York: 25.000 USD), der Familien-PKW, und der Hausrat. 

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