Automatischer Informationsaustausch

Der automatische Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten hat zum 30.09.2017 zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD begonnen. Meldepflichtig sind u. a. Name des Kontoinhabers bzw. wirtschaftlich Berechtigten, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Kontonummer, Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten, Barwert oder Rückkaufswert bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen und Erlöse aus der Veräußerung.Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMF: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Informationsaustausch/2018-07-11-Informationsaustausch.html

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