Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 zu dem Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des am 29. August 1989 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (BGBl. 2006 II S. 1184) wurde am 4. Juni 2008 der Wortlaut des Abkommens vom 29. August 1989 in der durch das Protokoll vom 1. Juni 2006 geänderten Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. das Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (BGBl. 1991 II S. 354) und 2. das Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des in Nummer 1 genannten Abkommens. Die Neufassung wird oft als Doppelbesteuerungsabkommen USA Einkommen bezeichnet und üblicherweise als DBA-USA-ESt oder DBA USA-ESt.
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