Das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern - kurz Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern oder Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) - wurde am 19.10.1996 verabschiedet. Deutschland hat das KSÜ am 17.09.2010 ratifiziert und es ist am 01.01.2011 in Kraft getreten. Gemäß Art. 3 g) KSÜ ist das Übereinkommen insbesondere im Hinblick auf „die Verwaltung und Erhalt des Vermögens des Kindes oder die Verfügung darüber“ anzuwenden.
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