Das internationale Privatrecht, auch Kollisionsrecht genannt, regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Vorschriften des internationalen Privatrechts finden sich in völkerrechtlichen Verträgen (z.B. Haager Testamentsformübereinkommen), europäischen Recht (z.B. Europäische Erbrechtsverordnung, Europäische Ehegüterverordnung) und nationalen Recht (EGBGB). Je nach Regelungsgegenstand, werden verschiedene Statute unterschieden, z.B. das Ehegüterstatut, Gesellschaftsstatut, das Schenkungsstatut oder das Erbstatut.
Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben in der Buchstabenliste und anschließend den gewünschten Begriff aus.
» Alle Begriffe anzeigen
13.04.2021 TS: Keine Schenkungsteuer bei Einbringung von Vorbehaltsgut in das eheliche Gesamtgut
12.04.2021 KG: Gewöhnlicher Aufenthalt in Hospiz
06.03.2021 OLG Stuttgart: Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnis bei Einwänden