Das internationale Privatrecht, auch Kollisionsrecht genannt, regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Vorschriften des internationalen Privatrechts finden sich in völkerrechtlichen Verträgen (z.B. Haager Testamentsformübereinkommen), europäischen Recht (z.B. Europäische Erbrechtsverordnung, Europäische Ehegüterverordnung) und nationalen Recht (EGBGB). Je nach Regelungsgegenstand, werden verschiedene Statute unterschieden, z.B. das Ehegüterstatut, Gesellschaftsstatut, das Schenkungsstatut oder das Erbstatut.
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15.04.2023 FG Köln: Erbschaftsteuerliche Behandlung der Einsetzung als Nachfolgebegünstigte einer liechtensteinischen Familienstiftung
03.03.2023 BFH: Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht
28.02.2023 Balearen: Gesetz über Erbverträge nach dem Recht Balearen