Nachfolgeklausel

Als Nachfolgeklausel wird eine Vereinbarung in dem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft  (GbR, OHG oder GmbH & Co KG) bezeichnet, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortgesetzt wird. Die Klausel bewirkt, dass die Gesellschaft durch den Tod des Gesellschafters nicht aufgelöst wird (Fortsetzungswirkung) und der Gesellschaftsanteil vererblich ist (Vererblichkeitswirkung). Unterschieden werden die einfache Nachfolgeklausel und die qualifizierte Nachfolgeklausel. Ohne eine Nachfolgeklausel richten sich die Wirkungen nach dem Gesetz. Danach endet eine GbR beim Tod eines Gesellschafters. Andere Personengesellschaften werden hingegen mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt, wenn dies nicht ausgeschlossen wurde (Ausschlussklausel). 

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