Hat ein Konto mehrere Kontoinhaber (Gemeinschaftskonto) und sind beide Kontoinhaber berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen, so spricht man von einem "Oder-Konto" oder Gemeinschaftskonto mit Alleinverfügungsrecht.
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05.08.2022 BGH: Verstoß gegen Ordre Public bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO zum englischen Recht
02.08.2022 DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
13.07.2022 BFH: Festsetzungsverjährung bei Erbeinsetzung durch Testament