Rechtswahl

Rechtswahl bedeutet, dass eine Person oder mehrere Personen unter mehreren (nationalen) Rechtsordnungen das anzuwendende Recht bestimmen kann/können. So kann z.B. der Testator im Testament gemäß Art. 22 EuErbVO betreffend die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers  wählen (Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO). Ehegatten können das eheliche Güterrecht nach der EuGüVO wählen. 

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