Das Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Es wird bei der Bundesnotarkammer geführt. Weitere Informationen:
http://www.testamentsregister.de/zentrales-testamentsregister/
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