Impressum

Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Tel.:   +49 (0)30 88712381
Email: berlinDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com 
Web:  www.wf-frank.com

Frank & Partner Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartGG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank, Rechtsanwalt Veit Klinger, Abogado José Martinez Salinas und Rechtsanwalt Dr. Steffen Leithold. Alle Partner gehören der Rechtsanwaltskammer Berlin (Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel.:  030 3069310) an.

Frank & Partner Rechtsanwälte hat die USt-IdNr.: DE288360405 und die Steuernummer: 34/290/00418. 

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln). Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million

Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben. 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“

Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“

 

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