Anfechtung
Von einer Anfechtung spricht man im Erbrecht, wenn die Rechtsfolge (z.B. die Unwirksamkeit des Testaments) von einer Erklärung einer Person abhängig ist und nicht ohne Weiteres (ipso iure) eintritt.
Publikationen zum Thema
- Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
- Anfechtung des Testaments wegen Testierunfähigkeit nach dem Recht von Kalifornien
- Das Konto und Depot im Erbfall
- Die gesetzliche Erbfolge
- Erbrecht: Verjährungsfristen und andere wichtige Fristen im Erbrecht
- Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
- Erbvertrag: Aufhebung, Änderung und Rücktritt
- Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
- Kosten der Nachlassabwicklung in Florida
- Liability for Estate Debts in Germany
- Testament auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) - Erbstatut, Form, Wirksamkeit und Anfechtung
- Testament nach dem Recht von Kalifornien - Errichtung, zulässiger Inhalt, Auslegung und Widerruf
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Florida - Errichtung, zulässiger Inhalt, Willensmängel, Form und Widerruf
- Testamentsanfechtung wegen Irrtum, Drohung und Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten
- Testamentseröffnung - Ablauf, Dauer, Kosten
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen
- Verzicht auf Verfahrensrechte im Florida-Nachlassverfahren