Berliner Testament
Als Berliner Testament wird ein gemeinschaftliches Testament bezeichnet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig auf den Tod des anderen zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen oder im Fall des gleichzeitigen Versterbens der Nachlass an eine oder mehre Personen (in der Regel die gemeinsamen Kinder) fallen soll.
Muster Berliner Testament: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein auf den Tod des anderen zu Alleinerben ein. Schlusserben sind unsere gemeinsamen Kinder".
Unterschieden werden die Trennungslösung und die Einheitslösung. Nach § 2269 Abs. 1 BGB wird vermutet, dass die Einheitslösung gewollt war, d.h. es ist Schlusserbeneinsetzung anzunehmen. In einem Berliner Testament finden sich auch oft eine Pflichtteilsstrafklausel und eine Wiederverheiratungsklausel.
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