Eidesstattliche Versicherung

Eine eidesstattliche Versicherung (im Gesetz als Versicherung an Eides statt bezeichnet) ist eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine falsche Versicherung an Eide Statt abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 156 StGB). 

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