Einfache Nachfolgeklausel

Als einfache (erbrechtliche) Nachfolgeklausel wird eine Nachfolgeklausel in dem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft  (GbR, OHG oder GmbH & Co KG) bezeichnet, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben (oder Vermächtnisnehmer) fortgesetzt wird. Die Klausel bewirkt, dass

  • die Gesellschaft durch den Tod des Gesellschafters nicht aufgelöst wird (Fortsetzungswirkung);
  • der Gesellschaftsanteil vererblich ist (Vererblichkeitswirkung).

Formulierungsbeispiel für einfache Nachfolgeklausel: Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder anderweitig durch Verfügung von Todes wegen Bedachten fortgesetzt. Sind mehrere Erben oder anderweitig durch Verfügung von Todes wegen Bedachte vorhanden, so haben sich die Erben von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Wird kein Bevollmächtigter benannt, dann ruht das Stimmrecht. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die Nachfolge durch Vermächtnisnehmer.

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