Enterbung
Von einer Enterbung spricht man, wenn eine Person, die nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge als Erbe berufen ist, im Testament nicht bedacht wird oder ausdrücklich (auch ohne einen Erben einzusetzen) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird (§ 1938 BGB). Auch im Fall der Enterbung, erhalten bestimmte Personen – die Pflichtteilsberechtigten - den Pflichtteil, wenn keine wirksame Pflichtteilsentziehung vorliegt.
Publikationen zum Thema
- Erbrecht: Verjährungsfristen und andere wichtige Fristen im Erbrecht
- Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass im Recht der kanadischen Provinz British Columbia
- Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote
- Pflichtteilsentziehung - Gründe, Verzeihung, Form, Rechtsschutz
- Wills in Germany