Enterbung

Von einer Enterbung spricht man, wenn eine Person, die nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge als Erbe berufen ist, im Testament nicht bedacht wird oder ausdrücklich (auch ohne einen Erben einzusetzen) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird (§ 1938 BGB). Auch im Fall der Enterbung, erhalten bestimmte Personen – die Pflichtteilsberechtigten - den Pflichtteil, wenn keine wirksame Pflichtteilsentziehung vorliegt.


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