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Enterbung

Von einer Enterbung spricht man, wenn eine Person, die nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge als Erbe berufen ist, im Testament nicht bedacht wird oder ausdrücklich (auch ohne einen Erben einzusetzen) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird (§ 1938 BGB). Auch im Fall der Enterbung, erhalten bestimmte Personen – die Pflichtteilsberechtigten - den Pflichtteil, wenn keine wirksame Pflichtteilsentziehung vorliegt.

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  • Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass im Recht der kanadischen Provinz British Columbia
  • Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote
  • Pflichtteilsentziehung - Gründe, Verzeihung, Form, Rechtsschutz
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  • OLG Hamm: Anerkennung eines kanadischen Urteils betreffend die Wirksamkeit eines Negativtestaments
  • OLG Köln: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.
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