Erbscheinverfahren

Das Erbscheinverfahren ist ein gerichtliches Verfahren bei dem der Antragsteller Erteilung eines Erbscheins begehrt. Es ist im FamFG, insbesondere den §§ 352 bis 353 FamFG geregelt. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es ist ein Antragsverfahren (§ 2353 BGB). Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten

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