Errungenschaftsgemeinschaft

Bei der Errungenschaftsgemeinschaft ist ein ehelicher Güterstand. Die im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft verheirateten Eheleute erwerben zu Ehezeiten im Grundsatz alles Vermögen als Gesamtgut. Das bei Eingehung der Ehe vorbestehende Vermögen ist hingegen Vorbehaltsgut. Die Errungenschaftsgemeinschaft ist im deutschen Recht (zur Anwendbarkeit siehe EuGüVO) nicht gesetzlich ausgestaltet. Sie kann aber durch Vertrag hergestellt werden und ist aus deutscher Sicht eine modifizierte Gütergemeinschaft. In vielen romanischen Staaten ist sie der gesetzliche Güterstand. Für Spanien verweisen wir auf den Eintrag im Spanien-Glossar Errungenschaftsgemeinschaft (sociedad de gananciales). Auch in einigen US-Bundesstaaten, den sog. Community Property States, ist die Errungenschaftsgemeinschaft der gesetzliche Güterstand. 

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