Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel

Als gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel wird eine Vereinbarung in dem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG,  GmbH & Co. KG) bezeichnet, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters fortgesetzt wird. Solche Vereinbarungen finden sich insbesondere in GbR-Verträgen, da mangels abweichender Regelung die GbR mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird. Vereinbart werden kann, dass

  • die verbleibenden Gesellschafter die Gesellschaft ohne die Erben des verstorbenen Gesellschafters fortführen (Fortsetzungsklausel/Ausschließungsklausel);
  • an die Stelle des Verstorbenen dessen Erben oder bestimmte Vermächtnisnehmer treten (Nachfolgeklausel); und
  • die Erben des Verstorbenen (nur) berechtigt sind, in die Gesellschaft einzutreten (Eintrittsklausel).

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