Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel
Als gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel wird eine Vereinbarung in dem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) bezeichnet, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters fortgesetzt wird. Solche Vereinbarungen finden sich insbesondere in GbR-Verträgen, da mangels abweichender Regelung die GbR mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird. Vereinbart werden kann, dass
- die verbleibenden Gesellschafter die Gesellschaft ohne die Erben des verstorbenen Gesellschafters fortführen (Fortsetzungsklausel/Ausschließungsklausel);
- an die Stelle des Verstorbenen dessen Erben oder bestimmte Vermächtnisnehmer treten (Nachfolgeklausel); und
- die Erben des Verstorbenen (nur) berechtigt sind, in die Gesellschaft einzutreten (Eintrittsklausel).