Gleichzeitiges Versterben
Wenn zwei Personen gleichzeitig sterben (oder dies vermutet wird, siehe hierzu Kommorientenvermutung), können sie sich nicht gegenseitig beerben, da erben nur kann, wer den Erblasser "überlebt" hat. Wenn in einem gemeinschaftlichen Testament bestimmt ist, dass ein Dritter (z.B. Freunde) im Fall des "gleichzeitigen Versterbens" oder "gemeinsamen Versterbens" erben soll, bedeutet dies aber nicht notwendig, dass diese Person nur erben sollen, wenn die Testatoren zeitgleich (oder zeitnah) verstorben sind. Vielmehr kann sich aus der Testamentsauslegung des Testament auch ergeben, dass sie Schlusserben werden sollen.