Güterstand

Als Güterstand werden bestimmte gesetzliche Regeln zum ehelichen Vermögen verstanden. In Deutschland sind gesetzlich ausgeformt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363-1390 BGB) und die beiden Wahlgüterstände der Gütertrennung (§ 1414 BGB) und der Gütergemeinschaft (§§ 1415-1518 BGB). Die Ehegatten können diese Güterstände im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vertraglich abändern. Durch den Ausschluss des vor der Ehe bestehenden Vermögens vom Gesamtgut, nähert sich der Güterstand der Gütergemeinschaft der international verbreiteten Errungenschaftsgemeinschaft an. 

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