Güterstand
Als Güterstand werden bestimmte gesetzliche Regeln zum ehelichen Vermögen verstanden. In Deutschland sind gesetzlich ausgeformt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363-1390 BGB) und die beiden Wahlgüterstände der Gütertrennung (§ 1414 BGB) und der Gütergemeinschaft (§§ 1415-1518 BGB). Die Ehegatten können diese Güterstände im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vertraglich abändern. Durch den Ausschluss des vor der Ehe bestehenden Vermögens vom Gesamtgut, nähert sich der Güterstand der Gütergemeinschaft der international verbreiteten Errungenschaftsgemeinschaft an.
Publikationen zum Thema
- Die gesetzliche Erbfolge
- Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
- Ehegüterstand nach spanischem Recht - Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft und Errungenschaftsgemeinschaft
- Eheliches Güterrecht auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera)
- Eheliches Güterrecht in Valencia
- Eintragung des Ehegatten im Grundbuch in Spanien
- Erbrecht in Kalifornien: Die gesetzliche Erbfolge
- Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA
- Güterstandsschaukel zur Vermeidung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
- Intestate Succession in Germany
- Kalifornisches Erbrecht - Einführung
- Konto in Spanien im Erbfall
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Pflichtteil und Vermeidung des Pflichtteils
- Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote
- Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
- Südafrikanisches Erbrecht - Einführung
News zum Thema
- BGH zur Erhöhung des Ehegattenerbteils bei ausländischem Erbstatut (hier Griechenland)
- Bundesregierung beschließt Entwurf zum deutsch-franzöischen Wahlgüterstand
- Deutsch-französischer Wahlgüterstand
- EuGüVO und EuPartVO seit 29. Januar 2019 anzuwenden
- Europäisches Güterrecht verabschiedet
- FG Saarland: Erbschaftsteuer bei Anwachsung nach französischem Recht
- Grundbucheintragung des Ehegatten als Alleineigentümer bei Ehe nach kalifornischem Recht
- KG: Ist die Erhöhung des Ehegattenerbteils im Europäischen Nachlasszeugnis auszuweisen?
- OLG Frankfurt zum gewöhnlichen Aufenthalt und Erbteilserhöhung nach § 1371 BGB bei Anwendbarkeit chinesischen Güterrechts
- Pflichtteil: Gemeinsame Finanzierung eines Hauses
- Testament von Nelson Mandela eröffnet.
- TS zum anwendbaren Erbrecht beim Pflichtteil des Ehegatten
- TS: Keine Schenkungsteuer bei Einbringung von Vorbehaltsgut in das eheliche Gesamtgut