Internationale Sterbeurkunde

Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in den Vertragsstaaten.

Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Moldau; Montenegro; Niederlande; Österreich; Polen; Portugal; Schweiz; Serbien; Slowenien; Spanien; Türkei.

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