Lebensversicherungsvertrag
Einen Lebensversicherungsvertrag schließt
- der Versicherungsnehmer,
- mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer)
- zur Absicherung eines Risikos des Versicherten (Versicherungsnehmer oder Dritter)
- unter Vereinbarung einer Leistung im Todesfall,
- gegen Zahlung eines Entgelts (Versicherungsprämie) ab.