Lebensversicherungsvertrag

Einen Lebensversicherungsvertrag schließt 

  • der Versicherungsnehmer,
  • mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer)
  • zur Absicherung eines Risikos des Versicherten (Versicherungsnehmer oder Dritter)
  • unter Vereinbarung einer Leistung im Todesfall,
  • gegen Zahlung eines Entgelts (Versicherungsprämie) ab.

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