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Lebensversicherungsvertrag

Einen Lebensversicherungsvertrag schließt 

  • der Versicherungsnehmer,
  • mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer)
  • zur Absicherung eines Risikos des Versicherten (Versicherungsnehmer oder Dritter)
  • unter Vereinbarung einer Leistung im Todesfall,
  • gegen Zahlung eines Entgelts (Versicherungsprämie) ab.

Verwandte Publikationen

  • Pflichtteilsergänzungsanspruch - Entstehung, Höhe, Anrechnung
  • Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
  • Todesfallleistung einer US-Lebensversicherung - Geltendmachung und Steuern
  • US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern

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