Mittelpunkt der Lebensinteressen
Der Begriff "Mittelpunkt der Lebensinteressen" wird in verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen, z.B. dem DBA-USA-Erb zur Bestimmung des DBA-Wohnsitzes verwendet. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist in dem Staat, zu dem eine Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Letztlich kommt es darauf an, welche der beiden Wohnstätten unter Abwägung der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen für den Steuerpflichtigen als die bedeutungsvollere anzusehen ist (BFH Urteil in BStBl II 1986, 133, 136; BFH Urteile vom 23. Juli 1971 III R 60/70, BStBl II 1971, 758, 759 und vom 31. Oktober 1990 I R 24/89, BStBl II 1991, 562, 563). In diese Würdigung einzustellende Indizien können sein, wie oft und wie lange sich der Steuerpflichtige in der einen und der anderen Wohnung aufhält, wie beide Wohnungen ausgestattet und wie groß sie sind. Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen sowie die Zahl der Heimfahrten. Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z.B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (BFH-Urteile in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; in BFH/NV 2015, 1240, Rz 16).
Publikationen zum Thema
- Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
- Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen Einkommensteuer
- Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuerliche Anmeldung in Spanien, Residencia und NIE-Nummer