Nachlasseinheit

Nachlasseinheit ist ein Begriff aus dem internationalen Privatrecht (IPR). Der Begriff bezeichnet den Umstand, dass der gesamte Nachlass - unabhängig von der Belegenheit der Nachlassgegenstände - einheitlich nach einem Recht vererbt wird.

Beispiel: Erblasser E hat bei seinem Tod Grundstücke in Deutschland, Spanien und den USA. Von einer Nachlasseinheit spricht man, wenn im Hinblick auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen in jedes der Grundstücke das gleiche Recht anwendbar ist. 

Die Europäische Erbrechtsverordnung geht im Grundsatz von dem Prinzip der Nachlasseinheit aus, lässt aber in bestimmten Fällen eine territoriale Nachlassspaltung und/oder funktionale Nachlassspaltung zu. 

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