Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteilsberechtigte sind Personen, die berechtigt sind, den Pflichtteil zu fordern. Pflichtteilsberechtigte sind vorrangig die

  • Abkömmlinge des Erblassers und
  • mangels von Abkömmlingen die Eltern des Erblassers, § 2303 (1) BGB.

Neben diesen Verwandten sind der überlebende Ehegatte und der Lebenspartner berechtigt den Pflichtteil zu fordern, § 2303 (2) BGB.

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