Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Nach § 60 Personenstandsgesetz werden in die Sterbeurkunde aufgenommen
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen,
- die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte; war die Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst, sind die Vornamen und der Familienname des letzten Ehegatten oder Lebenspartners anzugeben,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Zuständig für die Erteilung ist in Deutschland das Sterbestandesamt.
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