Testamentsbestätigung (probate)

In den USA (und vielen common-law Staaten) wird im Erbfall die Wirksamkeit des Testaments durch das Nachlassgericht geprüft. Kommt das Nachlassgericht zur Einschätzung, dass das Testament wirksam ist, ergeht ein Beschluss („decree“, „decision“ oder "order") über die Wirksamkeit. Dies wird oft als "probate" - deutsch: Testamentsbestätigung - bezeichnet. Die Testamentsbestätigung (probate) bezeugt, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. Oftmals erfolgt die Testamentsbestätigung in einem Akt mit der Erteilung des Nachlassabwicklerzeugnisses.  

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