Testamentsvollstrecker
Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Hat der Erblasser nichts besonderes bestimmt, ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB) und die Auseinandersetzung des Nachlasses zu betreiben (§ 2204 BGB). In diesem Fall wird er auch als Abwicklungsvollstrecker bezeichnet. Der Erblasser kann anordnen, dass der Testamentsvollstrecker auch nach der Abwicklung der Erbschaft den Nachlass für einen längeren Zeitraum verwalten soll (Dauertestamentsvollstreckung), § 2209 BGB. Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen (Verwaltungsvollstreckung), § 2209 BGB, oder die Erfüllung der Pflichten einer im Testament begünstigten Person zu überwachen (beaufsichtigende Testamentsvollstreckung). Auf Antrag ist ihm ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen.
Publikationen zum Thema
- Abwicklung und Besteuerung eines US-Kontos beim Tod eines Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland
- Administration of a nonresident Decedent’s German Assets
- Administration of a U.S. Domiciled Decedent’s German Assets by a U.S. Personal Representative
- Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
- Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
- Collection of a German Bank account of a Deceased domiciled abroad
- Community of Co-Heirs in Germany
- Das Konto und Depot im Erbfall
- Das probate-Nachlassverfahren in Singapur
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Florida
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Kalifornien
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von New York
- Der Testamentsvollstrecker - Einführung
- Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland
- Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- Erbrecht Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) - Einführung
- Erbrecht USA - Einführung
- Erbrecht: Verjährungsfristen und andere wichtige Fristen im Erbrecht
- Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
- Erbteilung und Erbteilungsklage
- Erwerbsanzeige nach § 30 Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz im Erbfall
- Estate Planning for U.S. persons with Property in Germany: German Situs Will or Global Will?
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Executor of the Estate under German Law
- Forced Heirship under German Law
- Gemeinschaftliches Testament: Errichtung, Form, Widerruf, Bindungswirkung und Wirkung der Scheidung
- German Certificate of Inheritance
- German Inheritance and Probate Law - FAQ
- German Inheritance Tax
- German Inheritance Tax - FAQ
- German-American Probate and Inheritance Law - FAQ
- Information des Erbschaftsteuerfinanzamtes im Erbfall
- Inheritance and Estate Tax in German-American Estate Matters - FAQ
- Internationale Zuständigkeit in deutsch-spanischen Erbsachen
- Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO
- Mandates in German Civil Law and their use in international Estate Planning
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
- Neuseeländisches Erbrecht - Einführung
- Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Neuseeland
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Ontario
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
- Probate und Administration – das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Kalifornien
- Recognition of a Will executed under the laws of California in Germany
- Recognition of an American Will in Germany
- Spanisches Erbrecht - Einführung
- Steuerpflichten der Erben
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von British Columbia
- Testamentsanfechtung wegen Irrtum, Drohung und Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten
- Testamentsvollstrecker: Aufgaben und Pflichten
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen
- Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht bei Vermögen in Spanien
- Testamentsvollstreckung: Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers
- Trusts und Vermögen in Deutschland
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Australien
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Neuseeland
- US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall
- Usufruct in German Civil and Tax Law – Introduction
- Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Wills for nonresidents with Property in Germany - German Will or Global Will
- Wills in Germany
News zum Thema
- Auskunftsanspruch der Erben gegenüber Bank bei Testamentsvollstreckung
- Auslegung eines nach englischem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbrechts
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft
- BayOblG: Nachlassspaltung bei in Florida/USA belegenem Grundstück, Pflichten des Testamentsvollstreckers
- BFH: Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet
- BGH: Klausel der Bank, wonach das Erbrecht durch Erbschein nachzuweisen ist, ist unwirksam
- British Columbia: Wirksamkeit von Testamenten mit Mängeln bei der Form
- Englischer Erbschein ("letters testamentary") genügt nicht für Berichtigung des deutschen Grundbuchs
- EU Justizminister: Annahme der EU-Erbrechtsverordnung
- EuGH zu Vindikationslegat betreffend Grundvermögen in einem Mitgliedsstaat, das nur das Damnationslegat kennt
- EuGH: Dauer und Legitimationswirkung eines unbefristet ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnisses
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- Keine einstweilige Anordnung gegen Testamentsvollstrecker durch Nachlassgericht
- KG zu rechtlichen Wirkungen eines US-amerikanischen Trusts in Deutschland
- KG: Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei Dauertestamentsvollstreckung
- LfSt Bayern: Keine Haftung einer Bank bei Zahlung an inländischen Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger
- LG München I: Übergang von Kommanditanteilen bei testamentarischer Anordnung eines Trusts
- OLG Bremen zur Rückverweisung aus dem Erbrecht von England und Wales bei Grundvermögen in Deutschland
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- OLG Köln: Der Testamentsvollstrecker kann nur dann zu Lasten des Nachlasses Hilfspersonen beauftragen, wenn er dies nicht selbst erledigen kann
- OLG München: Testamentsvollstreckerzeugnis bei Entlassungsantrag
- Prinz William erbt Millionen von Prinzessin Diana
- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- Testamentsvollstreckung: Ende der Testamentsvollstreckung bei Nichtausübung der Befugnis zur Bestimmung durch Nachlassgericht
- Testamentsvollstreckung: Wann ist eine Verfügung eines Testamentsvollstreckers unentgeltlich?
- UK: Änderungen bei der Beantragung des englischen Testamentsvollstreckerzeugnisses
- USA: Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2022