Testamentswiderruf
Ein Testament und die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen können im Grundsatz jederzeit frei widerrufen werden. Der Testamentswiderruf kann durch Testament widerrufen werden (Widerrufstestament) oder ein nachfolgendes Testament, welches dem vorgehenden widerspricht, aufgehoben werden (Aufhebung des Testaments). Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Widerruf eines Testaments. Eine wechselbezügliche Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament oder eine bindende Verfügung in einem Erbvertrag kann nicht widerrufen werden. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Widerruf eines Testaments.