Unbedenklichkeitsbescheinigung (transfer certificate)
Das Federal Transfer Certificate (IRS form 5173) ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie erlaubt es einem Vermögensverwahrer (custodian), z.B. einer US-Bank, das von ihr verwahrte Vermögen eines nicht-ansässigen Erblassers (nonresident decedent) den Begünstigten (z.B. Erben oder vertragliche Begünstigten) ohne Haftung zu übertragen (Treas. Reg. § 20.6325-1). Dem von einem US-Gericht bestellten Nachlassabwickler (personal reprsentative) kann das Vermögen hingegen ohne Transfer Certificate übertragen werden. Das Transfer Certificate kann beantragt werden nachdem die US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) erklärt und - falls eine Steuer zu zahlen ist - gezahlt wurde bzw. in anderer Form nachgewiesen wurde, dass keine Steuer zahlbar ist. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Transfer Certificate in englischer Sprache für den Nachlass eines nicht-ansässigen Ausländers (nonresident alien) sind auf der Seite der US-Steuerbehörde IRS verfügbar. Weitere Informationen in englischer Sprache zum Transfer Certificate für den Nachlass eines nicht-ansässigen US-Staatsangehörigen (nonresident U.S. citizen) finden Sie hier. Derzeit (2024) dauert die Erteilung ab Antragstellung oft mehr als 24 Monate.
Publikationen zum Thema
- Abwicklung und Besteuerung eines US-Kontos beim Tod eines Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland
- Deutsch-US-amerikanische Nachlassplanung für Deutsche mit Vermögen in den USA
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
- Todesfallleistung einer US-Lebensversicherung - Geltendmachung und Steuern
- US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern
- US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall