Verdeckte Gewinnaussschüttung

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1997/2002). Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann z.B. der Verzicht einer Gesellschaft auf Erzielung von Einkünften für die Überlassung der Immobilie  sein. Ferner die Hingabe von un- oder unterverzinslichen Darlehen an Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen). 

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
2 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5