Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern regelmäßig maßgeblich. Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen i.S. der §§ 182 ff. BauGB mitgeteilten Vergleichspreise (§ 183 Abs. 1 BewG).