Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist bei einem Lebensversicherungsvertrag das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). Ist der Versicherungsfall der Tod des Versicherten, spricht man von einer Todesfallleistung. Diese erhält entweder der durch die durch den Versicherungsnehmer bezeichnete Person oder, wenn es keine solche Person gibt, der Erbe des Versicherungsnehmers. 

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