Die Regierung von Valencia (Generalitat Valenciana) hat am 18.11.2016 mit Anteproyecto de ley de medidas fiscales, de gestión administrativa y financiera, y de organización de la Generalitat para 2017 umfassende Änderungen zum Steuerrecht beschlossen, welche zum 01.01.2017 in Kraft treten sollen. Diese umfassen auch Änderungen der besonderen Regeln der Region Valencia (Comunidad Valenciana) im Bereich der Erbschaftsteuer (Ley 13/1997, de 23 de diciembre, de la Generalitat Valenciana, por la que se regula el tramo autonómico del impuesto sobre la renta de las personas físicas y restantes tributos cedidos, nachfolgend Gesetz 13/1997, zuletzt geändert mit Dekret Gesetz 4/2013 vom 2. August 2013). Auf die Steuerschuld von Erwerber der Steuerklasse I und II wurde bisher eine Vergünstigung (Bonificación de cuota) von 75% gewährt. Nach Art. 19 des Gesetzesentwurfes wird diese Vergünstigung in der Steuerklasse II auf 50 % verringert werden. Eingefügt wird ein neuer Artikel Doce Quarter in das Gesetz 13/1997, wonach den Ehegatten gleichgestellt sind die Lebensgefährten (pareja de hecho) die nach dem Gesetz 5/2012, vom 15. Oktober der Regierung von Valencia ordnungsgemäß eingetragen sind.
Änderungen Erbschaftsteuer Valencia 2017
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