Mit Wirkung zum 01.01.2020 wird die Zeitdauer, für welche ein Begünstigter auf den Todesfall einen geerbten IRA fortsetzen kann, auf 10 Jahre begrenzt. Die Neuregelung hat erheblichen Einfluss auch auf bestehende Nachlasspläne. Für weitergehende Informationen zu US-Altersvorsorgeplänen verweisen wir auf den Beitrag US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern.
Begrenzung der Fortführung eines geerbten IRA auf 10 Jahre
Sie haben Fragen zur Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie nachfolgendes Kontaktformular zu verwenden und uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen schnellst möglich (in der Regel binnen eines Arbeitstages) mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten Ihnen ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaige Erstberatung oder weitergehende Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Selbstverständlich können Sie aber auch direkt an den Rechtsanwalt, der den Beitrag verfasst hat, oder einen anderen Anwalt wenden.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Publikationen
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Ferid / Firsching / Hausmann: Internationales Erbrecht New York
- Abwicklung und Besteuerung eines US-Kontos beim Tod eines Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland
- US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in den USA
- Anerkennung eines deutschen Testaments im US-Bundesstaat Massachusetts
- Erbrecht USA - Einführung
- Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat Massachusetts
- Sicherung des Nachlasses durch einen Nachlasspfleger im US-amerikanischen Erbrecht