Biden-Plan und US-Todesfallsteuern

Im Juli 2020 wurde das “Biden-Sanders Unity Task Force Recommendations” veröffentlicht, eine Art Programm der etwaigen Joe Biden Regierung. Sie beinhaltet auch Pläne, die die Todesfallbesteuerung betreffen. So wird empfohlen, dass die US-Nachlasssteuer (federal estate tax) wieder auf dem ehemaligen Niveau erhoben werden sollte („Estate taxes should also be raised back to the historical norm.”). Es ist daher zu erwarten, dass im Fall einer Wahl von Joe Biden die unter Trump mit dem Tax Cuts and Jobs Act eingeführte Verdoppelung des allgemeinen, lebenslangen Freibetrags (basic exclusion) der US-Nachlasssteuer schon vor dem regulären Ende im Jahr 2025, möglicherweise schon zum 01.01.2021, endet. Für möglich gehalten wird außerdem, dass der Freibetrag (in Schritten) auf USD 1 Mio. zurückgeführt wird. Ferner wird geplant, die Anpassung des Steuerwerts auf den Wert per Todestag nach IRC § 1014, oftmals als stepped-up basis bezeichnet, abzuschaffen und die von Todes wegen erworbenen Vermögenswerte, unabhängig von der tatsächlichen Veräußerung durch den Erwerber, der Kapitalgewinnsteuer zu unterwerfen. 

Da der lebenslange (einheitliche) Freibetrag der US-Nachlass- und Schenkungssteuer auch durch lebzeitige Übertragungen genutzt werden kann, empfehlen viele US-Berater Schenkungen oder Übertragungen auf einen unwiderruflichen Trust noch in diesem Jahr. Bei Bezügen zu Deutschland muss dies allerdings besonders sorgfältig geplant werden, da besondere Regeln für die Schenkung seitens eines non-resident alien gelten und die Übertragung auf einen Trust nach deutschem Recht steuerlich ungünstige Folgen haben kann.  Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer.

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