Die als Anhang I der Durchführungsverordnung beigefügten Formblätter sind verbindlich. Sie gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die Verordnung tritt am 17. August 2015 in Kraft.
Durchführungsverordnung zur EuErbVO - Formblätter
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Glossar zum Erbrecht mit Links zu weiterführenden Infos
Publikationen
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- Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
- Pflichtteil: Pflicht zur Auskunft durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses
- Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Testamentsfälschung: Nachweis der Fälschung des Testaments durch Gutachten
- Widerruf eines Testaments
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen
- Erbschaftsteuer - besondere Regeln bei beschränkter Steuerpflicht
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
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