Die Bundesregierung hat angekündigt, Mitte April 2013 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um das Steuerschlupfloch „Cash GmbH“ zu schließen.
Durch die Cash GmbH kann derzeit noch die Erbschafts- und Schenkungssteuer dadurch legal vermieden werden, dass Forderungen gegen Banken (Cash) in eine GmbH eingebracht werden. Da solche Forderungen kein Verwaltungsvermögen sind, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die Privilegierung von Betriebsvermögen gewährt werden. Der BFH hat in seinem Vorlagebeschluss zu BVerfG obiter dictum die Auffassung vertreten, dass es sich hierbei nicht um eine Steuerumgehung nach § 42 AO, sondern eine „legitime Gestaltung“. Beim 8. Deutschen Erbrechtstag äußerte ein Richter am BFH auch die Auffassung, dass Steuerzahler, welche das derzeitige Recht nutzen, auch nach Änderung Vertrauenschutz geniessen.
Ende der Cash GmbH vor der Bundestagswahl?
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