Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015.
Erbrechts-VO tritt zum 17. August 2015 in Kraft
Sie haben Fragen zur Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie nachfolgendes Kontaktformular zu verwenden und uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen schnellst möglich (in der Regel binnen eines Arbeitstages) mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten Ihnen ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaige Erstberatung oder weitergehende Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Selbstverständlich können Sie aber auch direkt an den Rechtsanwalt, der den Beitrag verfasst hat, oder einen anderen Anwalt wenden.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Publikationen
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Erbschaftssteuer: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
- Der Trust im Erbrecht von England & Wales
- Erbschaftsteuer - besondere Regeln bei beschränkter Steuerpflicht
- Besteuerung einer Erbschaft bei Wohnsitz des Erben im Vereinigten Königreich
- Ausschlagung der Erbschaft - Frist, Form, Rechtsfolgen
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Australien