Erbschaftssteuer Kanaren 2020 - Abschaffung des 99,9 %-Abzugs von der Steuerschuld

Erbschaftssteuer Kanaren 2020 - Abschaffung des 99,9 %-Abzugs von der Steuerschuld

Ab dem 1. Januar 2020 wird gemäß Ley 19/2019, de 30 de diciembre, de Presupuestos Generales de Canarias para 2020 der 99,9-prozentige Abzug von der Steuerschuld nach Artículo 24 ter (Bonificación de la cuota por parentesco) nur noch wie folgt gewährt: 

Steuerklasse I: 99,9 Prozent unabhängig von der Höhe der Steuerschuld.

Steuerklasse II und III: bis zu 55.000 Euro werden um 99,9 Prozent ermäßigt.

Der Überschuss an zu zahlenden Steuern über 55.000 Euro wird wie folgt rabattiert:

  • Wenn die Steuerschuld mehr als 55.000 Euro und weniger als oder gleich 65.000 Euro beträgt: 90 Prozent.
  • Wenn die Steuerschuld mehr als 65.000 Euro und weniger als oder gleich 95.000 Euro beträgt: 80%.
  • Wenn die Steuerschuld größer als 95.000 Euro und kleiner oder gleich 125.000 Euro ist: 70%.
  • Wenn die Steuerschuld größer als 125.000 Euro und kleiner oder gleich 155.000 Euro ist: 60%.
  • Wenn die Steuerschuld größer als 155.000 Euro und kleiner oder gleich 185.000 Euro ist: 50%.
  • Wenn die Steuerschuld größer als 185.000 Euro und kleiner als oder gleich 215.000 Euro ist: 40%.
  • Wenn die Steuerschuld größer als 215.000 Euro und kleiner oder gleich 245.000 Euro ist: 30%.
  • Wenn die Steuerschuld größer als 245.000 Euro und kleiner oder gleich 275.000 Euro ist: 20%.
  • Wenn die Steuerschuld größer als 275.000 Euro und kleiner oder gleich 305.000 Euro ist: 10%. 

Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer der Kanaren finden Sie in dem Beitrag "Erbschaftssteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma)"

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