Das europäische Parlament hat heute den Berichtsentwurf vom 6.3.2012 nach erster Lesung verabschiedet. Kernstück der Neuregelung ist, dass die teilnehmenden Staaten nach Inkrafttreten hinsichtlich der auf die Erbfolge anzuwendenen Rechts das Aufenthaltsprinzip einführen wollen. Ferner soll ein Europäischen Nachlasszeugnis eingeführt und die gerichtliche Zuständigkeit klar festzulegt werden. England und Irland werden voraussichtlich nicht teilnehmen.
EU Erbrechts-VO: Erste Lesung im Europ. Parlament

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Publikationen
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- Anerkennung eines deutschen Testamentes in den USA
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilen in den USA
- Testamentsanfechtung wegen Irrtum, Drohung und Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten
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