Französische Vermögenssteuer (ISF): Natürliche Personen, die über in Frankreich belegenes Vermögen verfügen, dessen Wert nach Abzug aller Verbindlichkeiten einen bestimmten Betrag überschreitet (2011: EUR 1,3 Mio.), haben eine jährliche Vermögenssteuer (Impôt de solidarité sur la fortune; kurz: ISF) müssen zum 30. September 2011 eine Steuererklärung erstellen. 2011 wird der Steuersatz noch anhand des progressiven Steuertarifs berechnet. Ab 2012 wird die Berechnung vereinfacht: Sofern das Vermögen zwischen 1,3 und weniger als 3 Mio. Euro liegt, müssen 0,25 Prozent Steuern auf das gesamte Nettovermögen bezahlt werden. Ab 3 Mio. Euro werden 0,5 Prozent Vermögenssteuer berechnet.
Frankreich: Vermögesteuer 2012
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Publikationen
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- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Ferid / Firsching / Hausmann: Internationales Erbrecht New York
- Erbschaftssteuer: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
- Pflichtteil und angemessene Beteiligung am Nachlass im Recht der kanadischen Provinz British Columbia
- Der Trust im Erbrecht von England & Wales
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