Ein von einer nicht-residenten Person nach deutschem Recht eigenhändig errichtetes Testament wird daher bei Anwendbarkeit des Rechtes von Florida nicht als der Form nach wirksam anerkannt (in Re Estate of Salathe, 703 So. 2d 1167 (Fla. Dist. Ct. App. 1997).
Handschriftliches Testament wird in Florida nicht anerkannt
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