Die Regierung von Kastilien und León n hat dem Gesetz (2019/09) Procedimiento de elaboración de un anteproyecto de ley para establecer un sistema fiscal favorable en el impuesto sobre sucesiones y donaciones zugestimmt. Damit wird Erwerbern der Steuerklassen I und II bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer von Kastillien-Leon für Erwerbe ab dem 01.01.2020 ein Abzug von der Steuerschuld von 99 % gewährt. Eingetragene Lebenspartner sind dabei Ehegatten gleichgestellt. Geldschenkungen müssen zur steuerlichen Anerkennung notariell beurkundet werden.
Kastilien und León: Abzug von der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer in Höhe von 99 % (2020)
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