Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. November 2013 - IV ZR 54/13 -entschieden, dass bei einer beeinträchtigenden Schenkung die Herausgabe des Geschenks gemäß § 2287 BGB auch von einem Dritten, der den Gegenstand unentgeltlich vom Beschenkten erlangt hat, unter den Voraussetzungen des § 822 BGB verlangt werden.
Schenkungen, die Erbvertrag verletzen, sind vom Beschenkten herauszugeben
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