Spanien: Gemeindliche Wertzuwachssteuer verletzt spanische Verfassung und ist nichtig

Spanien: Gemeindliche Wertzuwachssteuer verletzt spanische Verfassung und ist nichtig

Das spanische Verfassungsgericht (Tribunal Constituciona) hat mit Entscheidung vom 26.10.2021 die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Plusvalía) - Artikel 107.1, zweiter Absatz, 107.2.a) und 107.4 TRLHL - für nichtig erklärt, da die Bewertung nicht nach dem wahren Wert erfolgt und den in Artikel 31 der spanischen Verfassung verankerten Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. 

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung kann die Steuer nicht mehr erhoben werden. Die Entscheidung hat keine Wirkung für die Vergangenheit, so dass eine Erstattung gezahlter Wertzuwachsteuer nicht erfolgt. 

Es wird nicht nur nicht möglich sein, Ansprüche für Sachverhalten geltend zu machen, die bereits von der Verwaltung beurteilt oder endgültig entschieden wurden, wie in der nach der Zustimmung des Plenums herausgegebenen Notiz angekündigt wurde, sondern auch diejenigen, die vorläufige oder endgültige Liquidationen haben, die zum Zeitpunkt der Entscheidung (26. Oktober 2021) nicht angefochten wurden, und Selbstveranlagungen, deren Berichtigung nicht rechtzeitig beantragt wurde, werden ebenfalls keinen Anspruch haben.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
4 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Formular
captcha
Sie haben die Möglichkeit Anlagen (Texte, Dokumente) an Ihre Nachricht anzufügen (max. 5 MB).

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

Publikationen