Nachdem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 3.9.2014 in der Rechtssache C127/12 entschieden hat, das spanische Recht die Nicht-Ansässigen bei der Erbschaftsteuer unzulässig diskriminiert, hat das Finanz- und Verwaltungsgericht TEAC in Anwendung des Urteils entschieden, dass zu viel gezahlte spanische Erbschaftsteuer nicht zu erheben bzw. zu erstatten ist.
TEAC entscheidet nach Urteil des EuGH über Rückerstattung von spanischer Erbschaftsteuer
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