TEAC entscheidet nach Urteil des EuGH über Rückerstattung von spanischer Erbschaftsteuer

TEAC entscheidet nach Urteil des EuGH über Rückerstattung von spanischer Erbschaftsteuer

Das IBUNAL ECONÓMICO-ADMINISTRATIVO CENTRAL (TEAC) hat mit Entscheidung vom 16.10.2014 auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3.9.2014, Rechtssache C127/12, entschieden, dass zu viel gezahlte Erbschaftsteuer zurück gezahlt werden muss.

Nachdem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 3.9.2014 in der Rechtssache C127/12 entschieden hat, das spanische Recht die Nicht-Ansässigen bei der Erbschaftsteuer unzulässig diskriminiert, hat das Finanz- und Verwaltungsgericht TEAC in Anwendung des Urteils entschieden, dass zu viel gezahlte spanische Erbschaftsteuer nicht zu erheben bzw. zu erstatten ist. 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Formular
captcha
Sie haben die Möglichkeit Anlagen (Texte, Dokumente) an Ihre Nachricht anzufügen (max. 5 MB).